Der Friedhof
Der Friedhof ist in kirchlicher Trägerschaft und damit in der Zuständigkeit des Kirchenvorstandes.
Der Friedhofswärter Heino Schmidt (Tel. 04253/776) ist für die Pflege des Friedhofes zuständig.
Die Ruhefrist beträgt auf dem Asendorfer Friedhof 30 Jahre.
Die Friedhofsordnung sieht vor:
- Einzelgrab ohne Möglichkeit einer Verlängerung der Ruhefrist
- Wahlgräber mit der Möglichkeit eine Verlängerung der Ruhefrist nach 30 Jahren
- Urnengräber
- Urnengrab auf einem vorhanden Wahlgrab
- Rasengrab mit Grabplatte
- Rasengrab ohne Grabplatte
Die aktuellen Gebühren und Informationen zur Grabvergabe sind zu erfragen bei Heidi Schmidt (Tel. 04253/776).
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung.
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsgebührenordnung.