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Ev.-luth. Kirchengemeinde

Asendorf

St. Marcellus Kirche

Der Friedhof ist in kirchlicher Trägerschaft und damit in der Zuständigkeit des Kirchenvorstandes.
Der Friedhofswärter Heino Schmidt (Tel. 04253/776) ist für die Pflege des Friedhofes zuständig.
Die Ruhefrist beträgt auf dem Asendorfer Friedhof 30 Jahre.
Die Friedhofsordnung sieht vor:

  • Einzelgrab ohne Möglichkeit einer Verlängerung der Ruhefrist
  • Wahlgräber mit der Möglichkeit eine Verlängerung der Ruhefrist nach 30 Jahren
  • Urnengräber
  • Urnengrab auf einem vorhanden Wahlgrab
  • Rasengrab mit Grabplatte
  • Rasengrab ohne Grabplatte

Die aktuellen Gebühren und Informationen zur Grabvergabe sind zu erfragen bei Heidi Schmidt (Tel. 04253/776).

Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung.

Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsgebührenordnung.